Was fehlt bei der Forderung nach Kinderrechten ins Grundgesetz?

Die Politik streitet über Kinderrechte – doch sie hat nicht alle Kinder im Blick

Alle sagen, dass sie es gut meinen. Und das ist ihnen auch zu glauben. Klar, wer ist schon dafür, dass Kinder leiden? Erwachsene haben normale Schutzreflexe. Aber wie diese durch einen rechtlichen Rahmen flankiert werden – darüber wird in Deutschland noch immer gestritten; es ist eines jener Themen, bei denen wir international auf der Strecke bleiben.

Vor über 30 Jahren, am 30. November 1989, hatten die UN-Mitgliedsstaaten eine Kinderrechtskonvention verabschiedet. Damit sollten Minderjährige endlich besser geschützt werden, in der Welt der Erwachsenen. Die Staaten beschlossen in dieser Konvention ein Recht auf Schutz vor Gewalt, ein Recht auf Freizeit, ein Recht auf Bildung. Und grundsätzlich sollte das Wohl des Kindes bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, vorrangig zu berücksichtigen sein.

So weit, so gut. Aber ins Grundgesetz hat man das in Deutschland nie geschrieben. Und auch heute wird darüber kontrovers diskutiert: Die SPD ist dafür, die Union runzelt mit der Stirn. Ganz konservativ äußert sie die Bedenken, dass dadurch elterliches Recht gegenüber dem Kind beschnitten werden könnte, dass der Staat in die Kinderstube hineinregieren könnte. Das ist natürlich völliger Quatsch. Ein Verfassungsrang von Kinderrechten öffnet keiner Willkür das Tor, sondern sensibilisiert dort, wo noch immer zu wenig getan wird: Nicht umsonst machen sich alle Kinderschutzverbände für eine Grundgesetzänderung stark. CDU/CSU geht es nur um althergebrachte Privilegien. Ähnliche Kämpfe wurden früher ausgefochten, als es ums Schlagen von Kindern und um sexuelle Gewalt gegen Ehefrauen ging; manches dauert halt.

Kinder sind aber keine Anhängsel, keine kleinen Erwachsenen. Es geht, ganz einfach, um die Anerkennung von Würde. Die ist schwerer durchzusetzen, denn naturgemäß kommandieren und strukturieren Erwachsene. 

Nun steht also ein Gesetzentwurf zur Diskussion. Den Grünen ist er zu lasch, der CDU zu stark. Die SPD steckt mittendrin und will endlich einen Durchbruch. Doch eines wird in diesem Entwurf nicht genannt, und es fällt in dieser ganzen Debatte komplett unter den Tisch: dass Kinderrechte nur welche sind, wenn sie inklusiv gedacht werden. Behinderte Kinder sind nicht Kinder von Kindern, aber im Hierarchiespiel von Macht und Unterordnung haben sie die etwas schlechteren Karten, wenn es um die Wahrung ihrer Würde geht. Daher macht die grundgesetzliche Besiegelung von Kinderrechten einen Fehler, wenn sie Inklusion außer Acht lässt. Denn eine Verfassungsänderung birgt eine große Chance: Zu lange schon wird Inklusion ausschließlich mit Orten wie Schulen und Tagesstätten in Verbindung gebracht. Dabei ist Inklusion viel mehr, eigentlich alles. Mit dem Rückenwind eines Kinderschutzes von Verfassungsrang könnten Möglichkeiten von Inklusion im sozialen Alltag an sich verbessert werden.

Und genau das ist der Weg. Behinderung im sozialen Zusammenhang – was alles behindert die Menschen? Wo zementiert sich Ungleichbehandlung? Wo Bevormundung? Inklusion bedeutet umfassend das Gesellschaftsleben anzugehen.

Inklusion ist Menschenrecht, und ein veränderter Gesetzentwurf könnte daran prima anknüpfen: dass Behinderung nicht hauptsächlich als ein medizinisches Problem angesehen wird, sondern als eine bürgerrechtliche Frage: Wenn ein mit Rollstuhl fahrendes Kind nicht im Tischtennisverein des Heimatortes spielt, obwohl es wollte, ist die Frage seiner Behinderung nicht nur eine der körperlichen Verfassung, sondern auch der rechtlichen Verfassung: Ist der öffentliche Verkehr zum Training zugänglich? Wie sehen die Vereinsräumlichkeiten aus, die Erfahrungen der Sporttreibenden mit körperlichen oder kognitiven Behinderungen?

Die Politik könnte ruhig ein paar mehr Fragen stellen. An sich und an uns alle.



Eine Antwort zu “Was fehlt bei der Forderung nach Kinderrechten ins Grundgesetz?”

  1. Die Problempolitiker sind die Roten und die Gelben.
    Ich verstehe Deine Bedenken inhaltlich / sachlich und kenne die Lücken der Praxis.
    Doch bedenke, jeder politische Schlaumeier benutzt hier gerne erst einmal (wild, kreuz und quer) Begriffe, um die Defizite zu verschleiern und die (avisierten) Verbesserungen hochzuspielen.
    Deutschland hat sich international diversen Konventionen angeschlossen (ratifiziert durch Staatsverträge) . Dieses Internationale Recht geht dem Deutschen (selbst dem Europäischen) vor — vgl. das Grundgesetz hierzu.
    Ein besonderes Kindesrecht, jetzt, würde eher, wie immer bei roter Regierung (-sbeteiligung), zulasten des Bisherigen führen (15 oder 16 % MWSt sind real 19 %) !
    Kinder sind Personen unterhalb des 14. Lj.
    Psychische und physische Gewalt (und hierfür liegt die Messlatte niedrig) gegenüber Kindern wird rigoros strafrechtlich „geahndet“.
    Man sollte mal Zahlen veröffentlichen, wieviel Jugendamtsbeamten*innen, Erzieher*innen, Kindergärtner*innen, Lehrer*innen, Sportlehrer*innen, Betreuer*innen, Kirchenmitarbeiter*innen bisher in Deutschland wegen Vernachlässigung, Mobbing, psychischer & physischer & sexueller Gewalt jährlich gerichtlich in eröffneten (!) Strafverfahren belangt werden !
    Besonders „leichte Opfer“ sind die Liebsten und Naivsten, nämlich Lebenunerfahrene , Gutgläubige, „wohbehütete“ behinderte Kinder ohne jeden Argwohngedanken ! Lies mal bei „Undercover-Wallraff“ nach. https://www.rtl.de/cms/team-wallraff-missstaende-in-einrichtung-fuer-psychisch-kranke-jugendliche-4309848.html
    PS:
    Inklusion ist ein ebenso „dummes Mode-Wort“ (und eine ähnliche Worthülse) wie Gleichstellung oder Achtsamkeit. Das Grundgesetz schreibt die EGALITÄT vor !
    Das Problem ist in Deutschland die Bevormundung, die Triebe, die Vernichtungsgier. Alleine 800 „neue Aufpasser“ für Behörden-Mitarbeiter werden in 2020 eingestellt, damit diese in ihre Schranken verwiesen oder aus dem Staatsdienst entfernt werden. Und das ist gut so, denn:
    ICH, ES, ÜBER_ICH — heißen heute Sado, Maso, Aushungern (Tagtägliches im Amt ! Alles, was nach internationalem Kriegsrecht verboten ist, darf hier gegen Bedürftige oder Hilfesuchende Kunden zur pschologischen Kosten-Abwehr verwandt werden.
    Wir sind hier auf einer unterirdischen Kommunikationsebene für Einzelkämpfer angelangt. Schutz-Verbände werden nicht mehr finanziell unterstützt.

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