Was genau ist Barrierefreiheit?

Rollstuhlrampen, Blindenleitlinien, Sprachausgaben von Automaten: das alles sind materielle oder technische Ausstattungen, die Barrierefreiheit herstellen. Aber kann nicht auch ein Mensch Barrierefreiheit bedeuten? Selbst in der Idealvorstellung einer barrierefreien Welt würde ich ohne menschliche Hilfe nicht überleben, geschweige denn teilhaben können. So gibt es zur Übersetzung einer Veranstaltung in Gebärdensprache noch keine künstliche Intelligenz; eine Toilette kann nicht automatisch selbstständig benutzt werden, nur weil sie eine DIN-Norm erfüllt und ein Fahrplan kann manchmal nicht so dargestellt werden, dass es für jeden verständlich ist. Für all diese Barrieren benötigen wir Menschen, die es uns ermöglichen sie zu überwinden. Diese Menschen befreien uns in dem Moment von Barrieren. Sie selbst sind Barrierefreiheit. 

Im Alltag hingegen unterscheiden wir häufig in Assistenz/Pflege und (materieller) Barrierefreiheit. Dabei haben beide das gleiche Ziel: Teilhabe und Selbstständigkeit. Wir sollten beides unter dem Begriff von Barrierefreiheit verstehen! 

Weil materielle Barrierefreiheit nicht spontan hergestellt werden kann, sie vielen unterschiedlichen Personen dient und meist nur eine einmalige Investition ist, ist die Bereit- und Herstellung von solcher Barrierefreiheit in der Verantwortung der gesamten Gesellschaft und soll von jedem Betrieben werden, der öffentlich zugängliche Orte, Produkte oder Dienstleistungen anbietet. 

Aber wie sieht es mit personeller Barrierefreiheit aus? Muss zum Beispiel jeder Veranstalter Gebärden- oder Leichte Sprache-Dolmetscher vorhalten oder sollten Hotels kostenlos ein Zimmer für Begleitpersonen bereitstellen müssen? Und wie groß wäre das Interesse dieser dann behinderte Menschen als Kunden oder Besucher zu gewinnen, wenn sie solche Kosten auch noch selbst zu tragen hätten? Anders als bei materiellen Barrieren kann personelle Barrierefreiheit – zumindest theoretisch – flexibel und spontan da eingesetzt werden, wo sie benötigt wird und so auch individuell auf die jeweiligen Bedürfnisse eingehen. Es ist effizienter und im eigenen Interesse, diese personelle Barrierefreiheit durch die Verknüpfung mit einem einzelnen behinderten Menschen herzustellen. 

Aber Obacht: Eine Person, die ausschließlich auf materielle Barrierefreiheit angewiesen ist, hat diese Autonomie in dem Moment erlangt, indem ein Dritter seiner Pflicht zur Barrierefreiheit nachgekommen ist. Er selbst hat also weder für die Kosten aufzukommen, noch muss er sich für die Nutzung anmelden oder gar rechtfertigen. Behinderte Menschen, die auf personelle Barrierefreiheit angewiesen sind, hat hingegen oftmals Pech: Er wird an Kosten beteiligt, trägt selbst die Verantwortung zur Organisation und muss sich gar für den Bedarf an Barrierefreiheit rechtfertigen. Bei allen Ausnahmen dieser simplen Darstellung wird doch deutlich, dass hier eine fundamentale Ungleichbehandlung im Nachteilsausgleich von Menschen mit Behinderungen besteht! 

Ich glaube, wir benötigen ein anderes Verständnis von Barrierefreiheit und ihren Formen. Zumindest aus Sicht von behinderten Menschen darf es kein Unterschied machen, ob ich als querschnittsgelähmter agiler Rollifahrer „nur“ Rampen und Aufzüge für eine nahezu volle Autonomie und Teilhabe benötige, oder ob ich beispielsweise als gehörlose Person für Veranstaltungen einen Dolmetscher brauche. Personelle Barrierefreiheit muss ebenso gesellschaftlich gewertschätzt, solidarisch von allen finanziert und als notwendige Investition für eine Gesellschaft betrachtet werden. 



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