Und schon wieder Selbstbestimmung

Immer wieder tauchen Begriffe wie „Selbstbestimmung“ oder „selbstbestimmt leben“ in den Medien auf. Und genauso oft gibt es dazu kontroverse Diskussionen. Meist geht es um Themen wie Assistenz, Heimzwang oder andere gravierende Entscheidungen in der Lebensführung von Menschen mit Behinderung. Aber was bedeuten die Begriffe für mich im Alltag? Wo liegt meine Selbstbestimmung als blinde Mutter? Darauf möchte ich heute einmal mit ein paar praktischen Beispielen eingehen.

Als meine Kinder klein waren, brauchte ich in manchen Bereichen Hilfe. Beispiele waren der Gang mit Kleinkind auf den Spielplatz oder Ausflüge an Orte, die mir nicht vertraut waren, oder die ich aufgrund der Geräuschumgebung nicht handhaben konnte. Dazu gehören Indoorspielplätze oder Schwimmbad. 

Die Kinder wurden älter, und es kamen die Bastelnachmittage, Schulfeste und die Läuse, die an vielen Kindergärten und Grundschulen Programm sind. Und dann war da noch das Lesen mit einem Schulanfänger, dass ich nicht alleine meistern konnte, gepaart mit der Ranzenpost, die meine Kinder gern mal vergaßen bei mir abzugeben. 

Das sind nur einige Beispiele, für die ich mir Hilfe holen musste. Geld für Elternassistenz gab es nicht. Und so versuchte ich mir die Hilfen aus dem sozialen Umfeld zu organisieren. Das ging mal mehr mal weniger gut. Gerade Hilfe aus dem Verwandtenkreis birgt viel Stresspotential. Denn hier spielen zu viele Emotionen und verschiedene Meinungen über Kindererziehung und andere wichtige Dinge eine große Rolle. Bei mir jedenfalls hat es nicht so funktioniert, dass es mir auf Dauer eine wirkliche Hilfe gewesen wäre. Daher bin ich dazu übergegangen mir die Leistungen, die ich brauchte, irgendwie selbst zu finanzieren. Einen entsprechenden Dienstleister kann ich mit klaren Aufgaben, zeitlichen Absprachen betrauen, und dafür bekommt dieser sein Geld. Fertig! Und wenn die Zusammenarbeit nicht mehr klappt, ist es einfacher sich zu trennen. 

Selbstbestimmung ist für mich aber auch, dass ich für mein Tun und Handeln allein verantwortlich bin. Menschen ohne Behinderung werden mit 18 volljährig, und können reisen, einen Vertrag in einem Sportstudio abschließen oder unbegleitet in einen Freizeitpark gehen. Blinde Erwachsene werden in vielen Freizeitparks von der Nutzung von Fahrgeschäften ausgeschlossen. Es gibt einige Fitnessstudios, die blinde Menschen ohne Begleitung ablehnen. Und viele Reiseveranstalter machen die Mitnahme einer Volljährigen Begleitperson zur Bedingung. Kurz, da bestimmen Menschen ohne Behinderung aus der Perspektive „Ich mache die Augen zu und bin hilflos“ darüber was für uns richtig und gut ist. Und das wird dann hübsch in das Sicherheitskonzept verpackt. 

Besonders erschreckend dabei finde ich, dass es unter den Betroffenen viele gibt, die das richtig und wichtig finden. Blinde Menschen können nicht sehen. Das heißt aber nicht, dass sie Gefahren nicht einschätzen können.



Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert