Warum die EUTBs sich positionieren sollten

Durch das Bundesteilhabegesetz versucht die Bundesregierung, der Ratifizierung der UN- Behindertenkonvention Rechnung zu tragen. Hierfür wurden u.A. bundesweit ca. 500 Beratungsstellen, genannt EUTBs, ins Leben gerufen. EUTB steht hierbei für ergänzende unabhängige Teilhabeberatung. Jede dieser Beratungsstellen hat einen individuellen, regional ansässigen Träger, doch alle werden zu ca. 95 % aus Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales finanziert. Sie wurden installiert auf Druck der Betroffenenverbände, die beklagten, dass es für Menschen mit Behinderung fast keine Möglichkeit der umfassenden und vor allem unabhängigen Beratung zur Beantragung von Teilhabeleistungen gäbe. 

Dies sollte sich nun ändern. Die neuen Beratungsstellen sollen nur dem individuellen Wunsch des zu Beratenden verpflichtet sein und damit die Selbstbestimmung der Menschen mit Behinderung fördern. Selbstbestimmung bedeutet hierbei nicht immer die ent-Institutionalisierung der Lebenswelten und der Ausschluss stationärer Angebote. Aber es bedeutet, Rahmenbedingungen für eine wirklich freie und persönliche Entscheidung über die Gestaltung der eigenen Lebenswege zu schaffen. Dies bedeutet, dass verschiedene Leistungen in verschiedenen Formen auch in der Praxis realisierbar sein müssen.

Und genau hier hakt es meiner Meinung nach noch gewaltig.  Deshalb bedarf es einer klaren Positionierung der EUTBs und ihrer Mitarbeiter*Innen. Es bringt für die konkrete Gestaltungsmöglichkeiten der/ des Betroffenen nämlich gar nichts, wenn es eine Beratungsstelle gibt, in der ein Mensch sich über alternative Versorgungsmöglichkeiten, wie  z. B. persönliche Assistenz und persönliches Budget informieren kann, wenn keinerlei Infrastruktur und vielfach auch wenig behördliche Kompetenz und Akzeptanz vor Ort in diesen Bereichen vorhanden sind. Wer eine ergebnisoffene Beratung befürwortet, muss auch für entsprechende Möglichkeiten sorgen! Die EUTBs können und müssen diesen Bedarf klar kommunizieren. 

Nun sagen viele, eine politische Positionierung sei nicht Aufgabe einer Beratungsstelle: Doch, ist es! Einmal, weil es sich sonst niemand in unserer Gesellschaft zur Aufgabe macht. Und noch wichtiger: Weil die Forderungen einer strukturellen Öffnung und Stärkung der Wahlrechte von behinderten Menschen auf gesetzlicher Ebene Voraussetzung für die umfassende und klientenzentrierte Beratungsarbeit ist. 

Das Bundesteilhabegesetz soll einen Paradigmenwechsel einleiten. Weg vom Fürsorgeprinzip, hin zu einem partizipativen Angebot auf Augenhöhe. Ob das Gesamtpaket diesem Vorhaben förderlich ist, sei dahingestellt. Aber der Paradigmenwechsel ist, oberflächlich zumindest, gewollt. Die Teilhabe -Beratungsstellen sind Katalysatoren dieser Entwicklung; sie sind im Prinzip ihrer Zeit voraus. Aber darum sind sie nicht überflüssig. Sie können eine Entwicklung vorantreiben, die sich ganz sicher nicht von heute auf morgen vollzieht. Aber grade, weil der Prozess eine Weile dauern wird, braucht es jetzt eine klare und fachliche Positionierung dazu, dass die behördliche Akzeptanz und die strukturellen Rahmenbedingungen für Assistenzleistungen gezielt verändert werden müssen! Denn nur dann kann das Klientel an Menschen, die eine unabhängige Beratung suchen, überhaupt erstmal entstehen und wachsen! Das passiert nicht, wenn einem als Interessent*in am persönlichen Budget erzählt wird, dass man mit enormen behördlichen Widerstand, großem bürokratischem Aufwand, personellen Engpässen bis hin zu existenziellen Notlagen und früher oder später mit einem juristischen Verfahren zu rechnen hat… „nur“, um  in den eigenen 4 Wänden leben zu dürfen, eine Ausbildung oder ein Studium zu machen, einen Beruf zu ergreifen…

Wenn es jetzt zu keiner klaren Positionierung kommt, heißt es im schlimmsten Fall in 2 Jahren, zum bisherigen Fristende der EUTBs, es gäbe gar keinen so starken individuellen Beratungsbedarf und die meisten Menschen seien in ihrer Institution umfassend und ausreichend beraten. Die EUTBs würden dann dezimiert oder gar eingestampft und die Menschen, die mit Assistenz leben, bleiben weiterhin eine kleine Minderheit innerhalb einer Minderheit.

Die EUTBs können endlich ein geeintes Sprachrohr, ein Vermittler sein. Und das sollte auch nicht daran scheitern, dass sie vom Bundesministerium gefördert werden! Denn zeichnet sich eine gute Demokratie nicht grade dadurch aus, dass sie Minderheitenvertretungen fördern und stützen, auch und grade wenn diese sich kritisch und korrektiv zu der bestehenden Politik positionieren?

 Wir leben in einer pluralistischen Gesellschaft. In einer Demokratie, die davon lebt, dass zwischen den verschiedensten Interessensgemeinschaften ein gesellschaftlicher Kompromiss ausgehandelt wird. Seit sehr kurzer Zeit gibt es die Bestrebung, auch Menschen mit Behinderungen an diesen Verhandlungstisch zu setzen. Das ist gut. Aber sie sind eine Minderheit und in einer politisch schwachen, weil abhängigen Position. Darum brauchen sie, wie alle Minderheiten, ein geeintes Sprachrohr und aktivistische sowie eben auch professionelle Solidarität!



2 Antworten zu “Warum die EUTBs sich positionieren sollten”

  1. In Bayern sind die Probleme – wie immer – vielfältiger. Hier sind die angeblich „unabhängigen“ EUTB-Stellen unterwandert. Im VbA sitzt eine Angestellte des StMAS im Vorstand. Den Rest kannst Du Dir ausmalen… (auf Wunsch dazu gerne aber auch noch nähere Infos per Mail).
    Das ist eben KEINE unabhängige Beratung und obendrein nicht fair.
    Auch Behindertenbeauftragte und Beratungsstellen, die einem nur empfehlen, daß man das machen soll, was der Bezirk will, damit man seine RECHTSANSPRÜCHE wenigstens ansatzweise erhält, sind keine Hilfe.
    Wichtig wäre zu einer kompetenten Beratung unbedingt auch ein unabhängiges, funktionierendes Beschwerdesystem (existiert in Bayern definitiv nicht) und kostenneutrale, juristische Unterstützung gegen die übermächtigen Behörden, die sich in Bayern gerne immer wieder über deutsche Gesetze hinwegsetzen, weil ihnen ohnehin nichts passiert.

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