Hilfeleistung als Service

Für eine Zugfahrt mit der Deutschen Bahn Hilfeleistungen des Mobilitätsservice zu beantragen ist mühselig und dauert entsprechend seine Zeit. Wer sich diese Mühe ersparen will, kann hilfeleistung-als-service.de nutzen. Das Portal erleichtert diesen Prozess: einfach das zuvor erworbene Zugticket hochladen, Angaben prüfen und bestätigen – der Rest wird automatisch erledigt. Der Status des Antrags lässt sich im Portal verfolgen. Zur Nutzung ist eine Registrierung notwendig.



2 Antworten zu “Hilfeleistung als Service”

  1. Guten Morgen Raul Krauthausen, es gibt so viele Hilfen als „Serviceleistung“ – das zeigt auch ein Blick in die Bankengeschichte. Gremienarbeit ist immer langwierig und anstrengend und der Werktätige hat oftmals wenig Kraft dafür. Das wussten auch die Aktiengesellschaften in Bankenform und sie wollten ihren Aktionären behilflich sein dabei, den mühsamen Weg zur Hauptversammlung, wo sie hätten mit ihrem Aktienanteil abstimmen können, gar nicht erst zu nehmen. So schuf man, nett wie man nun mal war, die „Depositenkassen“, hier konnte der Aktionär einfach seine Aktien zu einem bestimmten Termin vor der Hauptversammlung hinterlegen – und sein freundlicher Manager von der Bank erledigte das Abstimmen für den Aktionär, der in dieser Zeit anderswo schuften ging. Manche Banken waren so großzügig, dass sie nicht nur in einer Stadt solche Depositenkassen bauten, sondern gleich in mehreren Städten. Z.B. hatte die Commerzbank-Disconto Bank Hamburg Berlin schon im Jahr 1906, als der Teltowkanal gebaut wurde, woran sie aber dann nicht mehr beteiligt gewesen sein soll, 9 Depositenkassen in Hamburg und sogar 14 davon in Berlin. Je mehr Aktien ein Stimmberechtigter auf der Hauptversammlung hat, um so mächtiger ist er, um so mehr kann er durchsetzen. Je mehr Aktionäre also ihre Aktien der Bank überließen, damit diese an ihrer Stelle stimmten, um so mächtiger war dann die Bank. Solange die Kurse stimmten, hat das vielleicht ja auch keinen Aktionär gestört, „prima Service“, wird er sich gedacht haben. Stimmten aber die Kurse nicht mehr, und z. b. 1929 stimmten sie sowas von gar nicht mehr, gab der Aktionär der Bank die Schuld, denn diese hätte ja den „Service“ gemacht und diesmal „Mist“. Die Aktionärsdemokratie ist nicht so einfach, nicht einfach:
    „Ein Mensch, eine Stimme“ – dennoch kann sie gut sein, wenn es denn den redlichen „Bankbeamten“ gibt, früher nannte man das schon mal „Bankbeamter“ und nicht „Manager“ und wenn der Aktionär befähigt wird, überhaupt zu verstehen, was er da in Händen oder auf dem Konto hält, wenn er/sie eine oder viele Aktien kauft. Das hilft aber auch alles nichts, wenn der Aktionär zur Arbeit muss und einfach nicht selbst in die Hauptversammlung gehen kann, da kann er noch so durchdrungen sein vom Aktiengesetz, noch so viel Politik studiert haben, er wird nicht da sein können. Dann braucht er die gleichen Nachrichten, die auch die Unternehmen haben, die die Aktien heraus geben – sonst hilft es wieder nichts, was nutzt es, wenn er in der Hauptversammlung sitzt, die anderen schon „Bescheid“ wissen, nur er nicht?
    Was ist also die Basis vom „Service“? Der Service für die Demokratiefähigkeit, persönlich, fachlich, materiell – für jeden. Bildungsfreiheit, Pressefreiheit, Arbeitsfreiheit, Reisefreiheit – dann klappt´s auch mit der Aktionärsdemokratie für alle.
    Ich kann heutzutage viel schreiben über Geschäftsberichte von Banken, Briefen an den und den, von Unternehmen aus dem Jahr 1906, aus dem Jahr 1937 und so fort. Die Aktionäre selbst sahen davon seinerzeit nicht unbedingt so viel, jedenfalls nicht alle, und da liegt das Problem. Es reicht nicht „Sehen“ zu lernen, man muss auch dürfen und rangelassen werden an die „Bulletins“

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