Zum Themenkomplex “Berufliche Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderung” bietet die Website REHADAT ein reichhaltiges und vor allem unabhängiges Informationsangebot. Unter dem Punkt “Portale” lassen sich 14 Unterthemen finden, die von Informationen zu Hilfsmitteln, Bildung, Recht und Ausgleichsabgabe bis hin zu Forschung, Statistiken und Literatur reicht. Auch ein Adressbuch mit Kontakten zu weiteren Informationen und Angeboten wird bereitgestellt und fortlaufend aktualisiert. Um auf dem Laufenden zu bleiben, lässt sich der REHADAT-Newsletter oder die REHADAT-Neuigkeiten in Leichter Sprache abonnieren. Ein Lexikon erklärt umfassend die wichtigsten Begriffe von A-Z. Alle Angebote sind barrierefrei und kostenlos zugänglich.
Eine Antwort zu “REHADAT”
REHADAT ist „rechtlich unbedeutend“.
da eine Art „Influenzer-INFOPORTAL“
des Anbieters
Institut der deutschen Wirtschaft Köln e. V.
… Und dieses Wirtscahftinstitut wird
GEFÖRDERT
vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales
AUS DEM AUSGLEICHSFOND FÜR BEHINDERTE
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Meldung © 2019 Bundesrechnungshof:
2016 Bemerkungen Band I Nr. 29 – Ausgleichsfonds: Bundesministerium für Arbeit und Soziales setzt Mittel zweckwidrig ein (pdf)
DOWNLOAD:
https://www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/produkte/bemerkungen-jahresberichte/jahresberichte/2016/langfassungen/2016-bemerkungen-nr-29-ausgleichsfonds-bundesministerium-fuer-arbeit-und-soziales-setzt-mittel-zweckwidrig-ein-pdf/at_download/file
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wer sich ein eigenes Bild über die Schäbigkeit (und den Vertrauensmissbrauch gegenüber Fürsorgebepfohlenen) (zumind. in 2016) machen will, lese bitte
den Punkt RZ 3 (Zweckbindung) und den Punkt RZ 5 bis 7 (Verwendungszwecke)
hier nach:
https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/schell-sgbix-161-ausgleichsfonds-21-verwendungszwecke_idesk_PI42323_HI644066.html
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FRAGESTELUNG:
Ist nach den $$ des SGB 1 is 12 ein Infoveranstaltung oder ein Onlinenangebot
eine verpflichtende AUSKUNFT oder Hilfeleistung ?
NEIN.
Jeder Euro, der aus dem „Ausgleichsfond für Schwerbehinderte“ für so etwas
ausgegeben wird, ist m.E. „Zweckmissbrauch“.
Soweit sich die Integrationsämter und das BMAS (die BA und oder Jobcenter oder Sozialämter) hiermit auch noch von jeder WIRKLICHEN Hilfe-Leistung durch Vorgabe einer Ermessensbefugnis „freimachen/drücken“, kann man vermutlich sogar über den Korruptionsbegriff nachdenken.
Dieses „Spiel“ hat das BMAS (über die BA und Jobcenter) ähnlich „durchgezogen“.
UND SIE DURFTE DAS (zumindest in diesem Fall)
Sie hat „Fördergelder für die arbeitslosen Leistungsberechtigten“ dazu genutzt,
Arbeitslosen „Bewerbungstrainings“ anzubieten und zusätzliches Personal eingestellt.
Das Witzige hieran ist, dass man KEINE Vermittlungsakten mehr führt,
weil man selbst (anscheinend) KEINE Vermittlungsarbeit mehr durchführt.
Arbeitsvermittler heißen jetzt Integrations-MA.
Sprich: der Arbeitslose muss alles selbst bewerkstelligen und bekommt bestenfalls (nach freiem Ermessen) eine finanzielle Kostenerstattung.
Alles kann – nichts muss —- von Seiten der Behörden — KANN-REGELUNGEN.
MUSS-Regelungen, wie Aufklärung und Beratung und Hilfe sowie FÜRSORGE
werden auf digitale Formulare und 0815-Infos in der Online-Galaxie verfrachtet.
Grund:
die MA der Sozialbehörden werden scheinbar psychisch überlastet durch die
bettelnden Bedürftigen, im Echt-Kontakt. 1/3 der MA sind infolge ständig krank.
8-12 % haben letztes Jahr angeblich keinen einzigen Tag arbeiten können.
„Anderleuts Leid“ sich anzuhören (zu ertragen) müssen und dann laut SGB auch ,
MUSS-Leistungen an das „kranke, faule Pack“ rauswerfen zu müssen,
stellt für viele wohl eine unzumutbare innere Hemmnis (Sperrigkeit) dar.
Der „innere Schweinehund“ sagt: „STOPP — ALLES STOP — nur über meine Leiche“ …. und das ist schon eine Art „Todesdrohung“, wenn einer am Schalter auftaucht und sagt „ich will“ (das alles und noch viel mehr, scheint das Unterbewusste des Sozialbehörden-MA herauszuhören) …. und er wird allergisch gegenüber Bittstellern.