Ist der Wahlrechtsausschluss zulässig?
In sechs Wochen findet die Bundestagswahl statt – doch rund 85.000 Menschen dürfen nicht teilnehmen. Das Wahlgesetz schließt sie aus, da sie eine rechtliche Betreuung benötigen. Verbände üben Kritik.
- Das Bundeswahlgesetz schließt Menschen mit geistigen Behinderungen aus.
- Befürworter des Paragrafen betonen die Gefahr der Manipulation dieser Gruppe
- Ich bin gegen diesen diskriminierenden Wahlausschluss
Mit dem Projekt re:sponsive bin ich in diesen Zeiten des Wahlkampfes in Deutschland unterwegs und spreche mit vielen Wahlberechtigten. Sie erzählen unter anderem, warum die Wahl für sie wichtig ist – oder warum sie sich fürs Nichtwählen entschieden haben. Bis heute gibt es aber auch deutsche Staatsbürger, die gern wählen gehen würden – denen dieses Recht aber verwehrt bleibt.
Der Paragraf 13 des Bundeswahlgesetzes legt fest, wer in Deutschland nicht wählen darf. In Absatz 2 steht:
Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist derjenige, für den zur Besorgung aller seiner Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist.
Das betrifft unter anderem Menschen mit sogenannten geistigen Behinderungen, die in allen Lebensbereichen Hilfe benötigen. In Deutschland handelt es sich insgesamt um rund 85.000 Menschen.
Diese Ausschlüsse verstoßen gegen die UN-Behindertenkonvention, laut der behinderte Menschen ins politische Gemeinwesen einbezogen werden sollen. Das Deutsche Institut für Menschenrechte bewertet
die Wahlrechtsausschlüsse (als) einen diskriminierenden und unverhältnismäßigen Eingriff in das menschenrechtlich garantierte Recht zu wählen und gewählt zu werden (…).
Behindertenverbände protestieren deshalb schon seit Jahren dagegen, dass es Menschen mit Behinderung gibt, die kein Recht darauf haben, das Parlament zu wählen. Und auch Verena Bentele, die Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, fordert eine Reform des Wahlrechts und will Wählen mit Assistenz möglich machen.
Demokratische Rechte oder hypothetische Gefahr – was wiegt mehr?
Obwohl es klar ist, möchte ich es noch einmal betonen: Das Wahlrecht gehört zu den politischen Grundrechten von Staatsbürgern. Es ist eine der Grundsäulen der Demokratie. Nun möchte ich hier eine Abwägung vornehmen. In die eine Waagschale lege ich das demokratische staatsbürgerliche Grundrecht, ein Parlament zu wählen, und das Recht auf Teilhabe. In die andere Waagschale lege ich die hypothetische Gefahr, dass Menschen mit geistiger Behinderung, die Assistenz zum Wählen benötigen, beeinflusst werden könnten und keine geheime Wahl stattfindet. Was wiegt nun also schwerer: das Recht eines Menschen, aktiv an der Demokratie mitzuwirken? Oder die hypothetische Gefahr, die durch Beeinflussung entstehen kann?
Und schließlich die Frage: Würde es unsere Demokratie ernsthaft gefährden, wenn zu rund 60 Millionen Wahlberechtigten noch 85.000 Menschen dazukämen, die mit Assistenz wählen dürften? Das wären ca. 0,14 Prozent aller Wahlberechtigten. Ist es wirklich wichtiger, diese Menschen vom staatsbürgerlichen Grundrecht der Wahl auszuschließen, sie demokratisch mundtot zu machen?
Tatsächliche Probleme statt Hypothesen
Ich habe hier über Zahlen geschrieben, über Studien, über Abwägungen, eine hypothetische Gefahr. Um welche Menschen es dabei geht, bleibt im Dunkeln.
Ich weiß nicht, wie Sie sich Menschen vorstellen, die in allen Bereichen Hilfe benötigen. Aber es geht hier nicht nur um Wachkomapatienten, die von Gegnern der Streichung des Paragrafen 13, Absatz 2, bevorzugt angeführt werden. Die vom Wahlausschluss Betroffenen sind keine homogene Gruppe – viele führen ein Leben, in dem sie bewusste Entscheidungen treffen, in Partnerschaften leben, arbeiten gehen. Sie benötigen allerdings in rechtlichen und organisatorischen Bereichen Hilfe.
Ein echtes Problem ist, dass es momentan tatsächlich noch zu wenig Informationen in einfacher Sprache gibt, die geistig Behinderten die Wahl erleichtern. Für die Bundestagswahl 2017 fand ich bisher nur das Wahlprogramm der SPD und von Bündnis 90/Die Grünen in einfacher Sprache. Das macht es auch Menschen mit geistigen Behinderungen mit Wahlrecht schwer, eine Wahlentscheidung zu treffen. Hier sind die Parteien gefragt.
Wer unter uns ist unbeeinflusst?
Und nicht zuletzt: Wer untersucht eigentlich, ob wahlberechtigte Menschen nicht auch in ihrer Wahlentscheidung beeinflusst werden? Die Mutter vom Sohn, der Opa von der Enkeltochter, die alte Dame vom Nachbarn, der für sie einkaufen geht. Und was ist eigentlich mit der Briefwahl? Wer beurteilt, ob die geheim und unbeeinflusst stattfindet? Eine vollkommen neutrale, geheime Wahl – das ist und bleibt eine Utopie, solange der Faktor Mensch beteiligt ist. Der Mensch, der kommuniziert, diskutiert, sich gegenseitig zum Guten und zum Schlechteren beeinflusst und überredet.
Also sollte eine Vermutung, dass es geistig behinderte Menschen gibt, die in ihrer Wahlentscheidung von anderen Menschen beeinflusst werden, kein ausreichender Grund sein, ihnen das Recht auf Partizipation an der Demokratie zu verwehren.
(sb)
Dieser Beitrag erschien zuerst bei XING Klartext und wurde nach den Vorgaben des Aktivisten von der Redakteurin Suse Bauer verfasst.
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2 Antworten zu “Lasst endlich alle Menschen mit Behinderung wählen!”
Wie stehen denn die einzelnen Parteien dazu? Vielleicht könnten Sie mal den jeweils entsprechend zuständigen Politiker aller Parteien anschreiben und die Ergebnisse hier veröffentlichen? Dann wäre auch klar, an was man die Parteien nach der nächsten Wahl messen kann.
DIE LINKE hat auch ein Wahlprogramm in einfacher Sprache.
https://www.die-linke.de/fileadmin/download/wahlen2017/wahlprogramm2017/leichte_sprache/kurzwahlprogramm_leichte_sprache.pdf