Beschluss Bundesverfassungsgericht: Menschen mit Behinderungen dürfen bei einer Triage nicht benachteiligt werden

Anlässlich des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts hielt AbilityWatch e.V., einige der Beschwerdeführer*innen, sowie der Prozessbevollmächtigte Prof. Dr. Oliver Tolmein eine Pressekonferenz ab.

Am 27.06.2020 reichten neun Menschen, unteranderem ich, Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein. Im Falle von begrenzten Intensivbetten müssen Ärzt*innen schwerwiegende Entscheidungen treffen. Wer wird behandelt, wer nicht? Die Sorge, dass Menschen mit Behinderung auf Grund ihrer Behinderung diskriminiert werden ist groß.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts gibt uns Recht. Es verpflichtet den Gesetzgeber, mehr Vorkehrungen zum Schutz von Menschen mit Behinderungen zu treffen. Und das „unverzüglich“.

Ich danke allen Antragssteller*innen für ihre Kraft und Mühe in dieser Sache!

Mehr dazu bei AbilityWatch.de



Eine Antwort zu “Beschluss Bundesverfassungsgericht: Menschen mit Behinderungen dürfen bei einer Triage nicht benachteiligt werden”

  1. Danke! Raul – Danke!! Du bist und bleibst der Beste. Ich wünsche Dir für 2022 Gesundheit, Mut und Kraft für Deine Ziele, mit denen Du uns allen hilfst.
    Danke, für Deinen unermüdlichen Einsatz.
    LG
    Heinrich Buschmann

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